Mehr als 70 Jahre Erfahrung und individuelle Leistungen im Bereich Holzverpackungen zeichnen uns im Herzen des Sauerlands aus. Wir bieten hohe Qualität und Zuverlässigkeit für die unterschiedlichsten Anforderungen.
Wir möchten, dass der Bestell- und Versandprozess so reibungslos und einfach wie möglich für Sie gestaltet wird, weshalb wir Ihnen unsere Abläufe kurz vorstellen.
Wir bei SLH Goller blicken auf einen Erfahrungsschatz von mehr als 70 Jahren zurück, denn schon in den 1950er Jahren begann der Firmengründer mit einer Handelsagentur für Holzverpackungen.
Holz ist ein nachwachsendes Naturprodukt und ist mittlerweile zu einem beliebten Rohstoff für Verpackungen geworden. Es gilt als Alleskönner mit reichlich positiven Eigenschaften und ist in vielen Bereichen einsetzbar.
Wenn es um Qualitätsverpackungen geht, hat Holz gegenüber anderen Materialien viele Vorteile:
• hohe Stabilität • robust • gut recycelbar • leichtes Gewicht • umweltfreundlich • gut zu stapeln • schützen Produkte und Waren vor Schäden • vielseitig einsetzbar (in jeder Form und Größe erhältlich) • hohe Lebensdauer • temperaturbeständig • einfach zu verarbeiten • geeignet für Straßen-, See- und Lufttransport
Der IPPC-Standard ISPM Nr. 15
Der ISPM ist der Internationale Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen und die Nr. 15 beinhaltet die Richtlinien zur Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel.
Das internationale Pflanzenabkommen (“International Plant Protection Convention” = IPPC) legt demnach fest, wie das jeweilige Holz vor dem gewünschten Einsatz behandelt werden muss, damit sich keine Schädlinge oder Schadorganismen im Holz ausbreiten.
Ebenfalls ist die Einfuhr von bestimmten Waren in manchen Ländern nur in Holzverpackungen und ausschließlich mit vorgeschriebener Hitzebehandlung erlaubt.
Die Hitzebehandlung erfolgt bei den Holzpaletten und dem Schnittholz, indem die Ware in einer Trockenkammer so erhitzt wird, dass die Temperatur im Holzkern mindestens 30 Minuten lang mindestens 56 °C beträgt (gemessen wird in der Mitte des stärksten Elements).
Das behandelte Holz muss mit einem ISPM-Stempel markiert sein. Darauf müssen eine Länderkennung, eine Regionalkennung und eine Registriernummer zu sehen sein.